In Nordrhein-Westfalen läuft die Förderung von Digitalisierung und KI projektbezogen – nicht mehr über einen klassischen Digitalbonus. Dieser Beitrag ordnet die Lage sachlich ein und verweist auf die amtliche Verifikation (Stand 2026).

dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung; die genauen Konditionen sind amtlich zu prüfen.

Struktur in NRW

AspektInhalt
Klassischer Digitalbonusnicht (mehr) vorhanden
HauptwegMittelstand Innovativ & Digital (MID), Richtlinie seit Jan 2026
ErgänzendKI-/IKT-Programme (z. B. NEXT.IN.NRW)

Konditionen mit Vorbehalt

Sekundärquellen nennen rund 50 % Zuschuss, je nach Baustein bis etwa 15.000 € oder bis etwa 80.000 € bei höherem Antragsaufwand. Diese Werte sind nicht amtlich bestätigt und vor jeder Verwendung beim Land NRW bzw. der NRW.BANK zu verifizieren – ein Beispiel dafür, warum Förderangaben nie aus Sekundärquellen übernommen werden sollten.

Verifikation

Maßgeblich sind das Land NRW, die NRW.BANK und die Förderdatenbank des Bundes (Filter Fördergebiet NRW, Thema Digitalisierung/KI). Es gilt die Maßnahmenbeginn-Regel.

Einordnung durch dgm

dgm ordnet ein, ob Ihr KI-Vorhaben in den Förderrahmen passt, und verweist auf die amtlichen Quellen. Verwandt: KI-Förderung der Bundesländer im Überblick und KI-Fördermittel richtig beantragen.

dgm begleitet als unabhängiger Partner die KI-Einführung mit osFoundry.