Neben Beratungs- und Investitionsförderung gibt es einen weiteren Weg: die Förderung von Weiterbildung über die Agentur für Arbeit. Dieser Beitrag ordnet sie sachlich ein – zum Stand 2026, mit Verweis auf die zuständige Stelle.

dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung; die Prüfung erfolgt bei der Agentur für Arbeit.

Zwei Wege der Weiterbildungsförderung

ZielgruppeInstrument
BeschäftigteQualifizierungschancengesetz
ArbeitsuchendeBildungsgutschein

Förderhöhe und Voraussetzungen hängen von Betriebsgröße, Person und Maßnahme ab. Die konkrete Auskunft gibt die zuständige Agentur für Arbeit.

KI-Schulungen als möglicher Inhalt

KI-Kompetenz ist ein wachsender Weiterbildungsbedarf. KI-Schulungen können förderfähig sein, sofern Träger und Maßnahme zugelassen sind. Ob das auf eine konkrete Schulung zutrifft, ist im Einzelfall zu klären – pauschale Zusagen gibt es nicht.

Weiterbildung, nicht Software

Wichtig: Diese Förderung betrifft Qualifizierung, nicht den Kauf von KI-Software. Wer Software anschaffen will, schaut auf die Länder-Digitalboni; wer Beratung sucht, auf die BAFA-Förderung.

Einordnung durch dgm

dgm ordnet ein, welche Qualifizierung Ihre KI-Einführung sinnvoll begleitet, und verweist zur Förderprüfung an die Agentur für Arbeit. Verwandt: KI-Schulungen für Mitarbeiter auswählen und KI-Förderung für den Mittelstand.

dgm begleitet als unabhängiger Partner die KI-Einführung mit osFoundry.