Ob ein Förderantrag gelingt, entscheidet oft die Reihenfolge der Schritte. Dieser Beitrag fasst das richtige Vorgehen zusammen – zum Stand 2026.
dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung.
Die Schritte im Überblick
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| 1. Programm finden | Förderdatenbank, Thema + Bundesland |
| 2. Status prüfen | aktiv? aktueller Aufruf? Frist? |
| 3. Antrag stellen | VOR Vorhabenbeginn |
| 4. Umsetzen | nach Bewilligung |
Die Maßnahmenbeginn-Regel
Der zentrale Grundsatz fast aller Bundes- und Länderförderung: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt und bewilligt sein. Wer vorher bestellt, beauftragt oder bezahlt, verliert in der Regel den Anspruch – es sei denn, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde genehmigt.
Antragsweg und De-minimis
Der Weg ist je Programm direkt (BAFA, ZIM, Digitalbonus Bayern über ELSTER) oder über gelistete Berater. Viele Zuschüsse laufen als De-minimis-Beihilfe (Obergrenze 300.000 € über 3 Jahre); bereits bezogene Beihilfen zählen mit. Die programmspezifische KMU-Definition ist anzuwenden.
Einordnung durch dgm
dgm hilft, das passende Programm einzuordnen und die KI-Einführung vorzubereiten; die formale Antragstellung erfolgt über die zuständigen Stellen. Verwandt: KI-Förderung über die Förderdatenbank finden und Häufige Fehler bei KI-Förderanträgen.
dgm begleitet als unabhängiger Partner die KI-Einführung mit osFoundry.