Wer mehrere Förderungen nutzt, stößt schnell auf den Begriff „De-minimis”. Dieser Beitrag erklärt sachlich, was die Regel für KI-Förderprojekte bedeutet – zum Stand 2026.
dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung.
Die Regel im Überblick
| Aspekt | Inhalt |
|---|---|
| Betrifft | viele Digitalisierungs-/Beratungsförderungen |
| Obergrenze | 300.000 € über 3 Jahre pro Unternehmen |
| Grundlage | Verordnung (EU) 2023/2831 (Stand 2024–2030) |
| Pflicht | Bescheinigungen aufbewahren |
Kumulierung beachten
Der wichtigste Punkt: Mehrere De-minimis-Förderungen werden zusammengerechnet. Bereits bezogene Beihilfen zählen auf die Obergrenze mit. Wer die Grenze ausgeschöpft hat, kann keine weitere De-minimis-Förderung erhalten – das ist bei der Planung mehrerer KI-/Digitalisierungsförderungen früh zu berücksichtigen.
Dokumentation
De-minimis-Bescheinigungen sind aufzubewahren. Die konkrete Grenze und die maßgebliche Verordnung sind im jeweiligen Aufruf zu prüfen, da sich Regelungen ändern können.
Einordnung durch dgm
dgm weist auf die De-minimis-Relevanz hin, damit sie in der Förderplanung berücksichtigt wird; die verbindliche Prüfung erfolgt über die Fördergeber. Verwandt: KI-Fördermittel richtig beantragen und Voraussetzungen für KI-Förderung in Deutschland.
dgm begleitet als unabhängiger Partner die KI-Einführung mit osFoundry.