Für externe KI-Beratung ist die BAFA-Förderung „Förderung unternehmerischen Know-hows” der nächstliegende Bundesweg. Dieser Beitrag erklärt sachlich, was gefördert wird und was nicht – zum Stand 2026.
dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung; Beträge und Quoten sind bei der BAFA zu verifizieren.
Gegenstand und Grenzen
| Aspekt | Inhalt |
|---|---|
| Gefördert | Honorare für externe Unternehmensberatung (auch KI/Digitalisierung) |
| Nicht gefördert | Kauf von Software oder Hardware |
| Status | aktiv, Richtlinie bis 31.12.2026 |
| Fördersatz | ~50 % (Bestand), bis 80 % neue Länder – im Aufruf prüfen |
Quelle: bafa.de, Förderdatenbank. Beträge Stand 2026; im aktuellen Aufruf prüfen.
Beratung, nicht Investition
Der entscheidende Punkt: Die BAFA fördert Beratung, nicht den Kauf von KI-Software. Eine KI-Strategie- oder Einführungsberatung kann förderfähig sein, sofern sie unter Unternehmensführungs-Beratung fällt; die anschließende Software-Investition ist es nicht (dafür eher Länder-Digitalboni).
Voraussetzungen und Ablauf
Förderfähig sind Jung- und Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (KMU-Definition). Der Antrag läuft online über die BAFA-Plattform; das Beratungsunternehmen muss in der BAFA-Beraterbörse gelistet sein. Es gilt die Maßnahmenbeginn-Regel.
Einordnung durch dgm
dgm kann als Berater zur KI-Einführung tätig werden; ob und wie eine Beratung in den BAFA-Rahmen passt, ist im Einzelfall mit der BAFA zu klären. Verwandt: KI-Förderung für den Mittelstand und KI-Fördermittel richtig beantragen.
dgm ordnet als unabhängiger Partner die Eignung ein und begleitet die KI-Einführung mit osFoundry.