Für externe KI-Beratung ist die BAFA-Förderung „Förderung unternehmerischen Know-hows” der nächstliegende Bundesweg. Dieser Beitrag erklärt sachlich, was gefördert wird und was nicht – zum Stand 2026.

dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung; Beträge und Quoten sind bei der BAFA zu verifizieren.

Gegenstand und Grenzen

AspektInhalt
GefördertHonorare für externe Unternehmensberatung (auch KI/Digitalisierung)
Nicht gefördertKauf von Software oder Hardware
Statusaktiv, Richtlinie bis 31.12.2026
Fördersatz~50 % (Bestand), bis 80 % neue Länder – im Aufruf prüfen

Quelle: bafa.de, Förderdatenbank. Beträge Stand 2026; im aktuellen Aufruf prüfen.

Beratung, nicht Investition

Der entscheidende Punkt: Die BAFA fördert Beratung, nicht den Kauf von KI-Software. Eine KI-Strategie- oder Einführungsberatung kann förderfähig sein, sofern sie unter Unternehmensführungs-Beratung fällt; die anschließende Software-Investition ist es nicht (dafür eher Länder-Digitalboni).

Voraussetzungen und Ablauf

Förderfähig sind Jung- und Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (KMU-Definition). Der Antrag läuft online über die BAFA-Plattform; das Beratungsunternehmen muss in der BAFA-Beraterbörse gelistet sein. Es gilt die Maßnahmenbeginn-Regel.

Einordnung durch dgm

dgm kann als Berater zur KI-Einführung tätig werden; ob und wie eine Beratung in den BAFA-Rahmen passt, ist im Einzelfall mit der BAFA zu klären. Verwandt: KI-Förderung für den Mittelstand und KI-Fördermittel richtig beantragen.

dgm ordnet als unabhängiger Partner die Eignung ein und begleitet die KI-Einführung mit osFoundry.