Bevor es um Beträge geht, lohnt der Blick auf die Voraussetzungen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten zusammen – zum Stand 2026.

dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung.

Die drei zentralen Bedingungen

BedingungInhalt
KMU-DefinitionEU-Rahmen, programmspezifisch teils enger
MaßnahmenbeginnAntrag vor Vorhabenbeginn
De-minimisObergrenze 300.000 € / 3 Jahre

KMU-Definition

Als Rahmen gilt die EU-Empfehlung: unter 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme – unter Berücksichtigung von Partner- und verbundenen Unternehmen. Einzelne Programme setzen engere Grenzen (z. B. Digitalbonus Bayern < 50 Beschäftigte). Immer die programmspezifische Definition anwenden.

Maßnahmenbeginn und De-minimis

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt und bewilligt sein. Viele Zuschüsse laufen als De-minimis-Beihilfe (Obergrenze 300.000 € über 3 Jahre); bereits bezogene Beihilfen zählen mit.

Je nach Förderart

Beratung (BAFA), FuE (ZIM) und Investition (Länder-Digitalboni) haben je eigene Bedingungen. Verwandt: KI-Fördermittel richtig beantragen und De-minimis-Regel bei KI-Förderung verstehen.

dgm ordnet als unabhängiger Partner die Voraussetzungen ein und begleitet die KI-Einführung mit osFoundry.