Bevor es um Beträge geht, lohnt der Blick auf die Voraussetzungen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten zusammen – zum Stand 2026.
dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung.
Die drei zentralen Bedingungen
| Bedingung | Inhalt |
|---|---|
| KMU-Definition | EU-Rahmen, programmspezifisch teils enger |
| Maßnahmenbeginn | Antrag vor Vorhabenbeginn |
| De-minimis | Obergrenze 300.000 € / 3 Jahre |
KMU-Definition
Als Rahmen gilt die EU-Empfehlung: unter 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme – unter Berücksichtigung von Partner- und verbundenen Unternehmen. Einzelne Programme setzen engere Grenzen (z. B. Digitalbonus Bayern < 50 Beschäftigte). Immer die programmspezifische Definition anwenden.
Maßnahmenbeginn und De-minimis
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt und bewilligt sein. Viele Zuschüsse laufen als De-minimis-Beihilfe (Obergrenze 300.000 € über 3 Jahre); bereits bezogene Beihilfen zählen mit.
Je nach Förderart
Beratung (BAFA), FuE (ZIM) und Investition (Länder-Digitalboni) haben je eigene Bedingungen. Verwandt: KI-Fördermittel richtig beantragen und De-minimis-Regel bei KI-Förderung verstehen.
dgm ordnet als unabhängiger Partner die Voraussetzungen ein und begleitet die KI-Einführung mit osFoundry.