Der Mittelstand fragt zu Recht nach Förderung für KI-Projekte. Nach dem Wegfall von Digital Jetzt ist die Lage unübersichtlich – dieser Beitrag zeigt die praktischen Wege zum Stand 2026.

dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung; Beträge und Fristen sind im aktuellen Aufruf zu prüfen.

Drei praktische Wege

WegFördertHinweis
BAFA-Beratungexterne Beratung (auch KI)nicht Software-/Hardware-Kauf
ZIMFuE inkl. Software/KImarktorientierte Entwicklung
Länder-DigitalboniInvestitionenBasis-IKT oft ausgeschlossen

Beratung vs. Investition

Der häufigste Stolperstein: Die BAFA fördert Beratung, nicht Investition. Wer KI-Software anschaffen will, schaut eher auf die Digitalboni der Länder – diese schließen aber oft Basis-IKT (Standard-Laptops, Standardsoftware) aus. Für echte Forschung und Entwicklung ist das ZIM der Weg.

KMU-Definition und De-minimis

Maßgeblich ist die programmspezifische KMU-Definition (EU-Schwellen, teils enger – z. B. Digitalbonus Bayern < 50 Beschäftigte). Viele Zuschüsse laufen als De-minimis-Beihilfe mit einer Obergrenze von 300.000 € über drei Jahre. Bereits bezogene Beihilfen zählen mit.

Vor dem Antrag

Zentral ist die Maßnahmenbeginn-Regel: vor der Bewilligung nichts bestellen oder beauftragen. Den passenden Aufruf finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes. Verwandt: BAFA-Förderung für KI-Beratung nutzen und Voraussetzungen für KI-Förderung in Deutschland.

dgm ordnet als unabhängiger Partner die Wege ein und begleitet die KI-Einführung mit osFoundry.