Rund um die KI-Förderung tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Dieser Beitrag beantwortet sie sachlich – zum Stand 2026, mit Verweis auf die amtlichen Quellen.
dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung; verbindliche Auskünfte geben die Fördergeber.
Programme und Status
| Frage | Kurzantwort |
|---|---|
| Zentrales KI-Programm? | nein – BAFA / ZIM / Länder |
| Digital Jetzt / go-digital? | beendet |
| Investitionszuschuss? | über Länder-Digitalboni |
| Beratungszuschuss? | BAFA-Förderung |
Antrag und Regeln
Vor dem Antrag gilt: Maßnahmenbeginn-Regel (erst Bewilligung, dann handeln), KMU-Definition (programmspezifisch) und De-minimis-Grenze (300.000 € / 3 Jahre). Der Weg ist je Programm direkt oder über gelistete Berater.
Verlässliche Quellen
Kanonisch ist die Förderdatenbank des Bundes. Sekundärquellen veralten schnell und listen beendete Programme oft noch als aktiv. Verwandt: KI-Förderung in Deutschland: Überblick und Häufige Fehler bei KI-Förderanträgen.
dgm ordnet als unabhängiger Partner die Fragen ein und begleitet die KI-Einführung mit osFoundry.