In Bayern ist der Digitalbonus der praktische Weg für Digitalisierungs- und KI-Investitionen kleiner Unternehmen. Dieser Beitrag erklärt sachlich die Varianten und den Ablauf – zum Stand 2026.

dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. dgm verspricht keine Förderung; Beträge und Kontingente sind amtlich zu prüfen.

Varianten im Überblick

VarianteMaximalbetragHinweis
Standardbis 7.500 €allgemeine Digitalisierung
Plusbis 30.000 €besonderer Innovationsgehalt (inkl. KI)

Fördersatz jeweils bis 50 % der förderfähigen Ausgaben. Quelle: digitalbonus.bayern, Förderdatenbank. Stand 2026; im aktuellen Aufruf prüfen.

Voraussetzungen

Förderfähig sind kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte, < 10 Mio. € Umsatz/Bilanz) mit Betriebsstätte in Bayern und gültigem ELSTER-Unternehmenskonto. KI-Einführung ist in der Plus-Variante ausdrücklich genannt.

Antrag und Kontingent

Der Antrag läuft seit Mai 2025 vollständig digital über ELSTER bei der zuständigen Bezirksregierung. Es gibt ein monatliches Kontingent mit begrenzten Plätzen, das jeweils am ersten Werktag des Monats startet – das Timing entscheidet. Es gilt die Maßnahmenbeginn-Regel.

Einordnung durch dgm

dgm ordnet ein, ob Ihr KI-Vorhaben in den Förderrahmen passt, und verweist auf die amtlichen Quellen. Verwandt: KI-Förderung der Bundesländer im Überblick und KI-Fördermittel richtig beantragen.

dgm begleitet als unabhängiger Partner die KI-Einführung mit osFoundry.