In der Steuerberatung bindet die Belegverarbeitung und Mandantenkommunikation viel Zeit – ein dankbares Feld für KI. Zugleich gilt die steuerberatende Verschwiegenheit. Dieser Beitrag zeigt dokumentierte Anwendungsfälle und ordnet sie für die Integration über osFoundry ein.
dgm ist ein unabhängiger Integrationspartner und nicht mit dem Anbieter von osFoundry (osFoundry Inc.) verbunden. Angaben sind mit Quelle und Stand zu verstehen.
Anwendungsfälle im Überblick
| Anwendungsfall | Nutzen |
|---|---|
| Belegerfassung/-klassifikation | weniger manuelle Erfassung |
| Mandantenkommunikation | schnellere Standardantworten |
| Wissens-/Fachrecherche | schnelleres Finden |
| Entwurf & Auswertung | Textentwürfe (kritisch prüfen) |
Quelle u. a.: BStBK FAQ-Katalog, DStV. Im aktuellen Stand prüfen.
Belege und Kommunikation
KI verbessert die Vorerfassung und Klassifikation von Belegen und beantwortet wiederkehrende Mandantenfragen im digitalen Dialog. Hinzu kommen Fachrecherche und Entwürfe. osFoundry kann solche Funktionen mit kanzleieigenem Wissen (RAG) bereitstellen und in den Mandantenworkflow einbinden.
Verschwiegenheit und Berufsrecht
Die steuerberatende Verschwiegenheit (§ 57 StBerG) und § 203 StGB sind beim Einsatz externer/Cloud-KI zu wahren. Die BStBK adressiert in ihrem FAQ-Katalog ausdrücklich Recht/Datenschutz, Qualitätssicherung und Risiken. osFoundry bietet Self-Hosting, lokale Inferenz und EU-Regionspinning – damit lassen sich Mandantendaten im kontrollierten Bereich verarbeiten.
DSGVO und Letztverantwortung
Mandantendaten erfordern Auftragsverarbeitung und Datenminimierung; KI-Ergebnisse sind eigenverantwortlich zu prüfen. Verwandt: KI-Tools für die Steuerberatung und Prozesse in der Steuerberatung mit KI optimieren.
dgm begleitet als unabhängiger Partner die verschwiegenheitskonforme Umsetzung mit osFoundry.